Zeitlohn

Für Millionen von Arbeitnehmern in Deutschland ist der Zeitlohn – also spezifisch die Vergütung der geleisteten Arbeitszeit – ein fester Teil ihres Arbeitsalltags. Heute ist diese Lohnform in Deutschland die am weitesten verbreitete Art der Vergütung und in zahlreichen Branchen der De-facto-Standard. 

Inhalt

Kurz und knapp – Zeitlohn

Wir zeigen in diesem Artikel auf, was genau dieses Lohnmodell ist, in welchen Branchen es zum Einsatz kommt, welche Vorteile der Zeitlohn für Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber bietet und wie er sich (effizient) berechnen lässt.

  • Zeitlohn wird entsprechend der geleisteten Arbeitszeit gezahlt.
  • ER ist gerade dort verbreitet, wo Leistung quantitativ schwer zu erfassen ist.
  • Besonders beliebt ist er aufgrund der sehr einfachen Abrechnung.
  • Gleichzeitig setzt das Lohnmodell nur geringe Leistungsanreize.
  • Wird in vielen Branchen durch Zulagen + Zuschüsse ergänzt.

Was ist Zeitlohn? – Definition des Begriffs

Beim Zeitlohn erfolgt die Vergütung des Arbeitnehmers auf Grundlage der geleisteten Arbeitszeit. Welche Leistung in dieser Zeit erbracht wurde, spielt für die Vergütung keine unmittelbare Rolle. Die Berechnung erfolgt in der Regel auf Stundenlohn-Basis. Ebenso kann er aber auch auf Tages-, Wochen- oder Monats-Basis ermittelt werden.

Je schwerer eine spezifische Arbeitsleistung standardisierbar bzw. messbar ist oder je wichtiger gerade die Anwesenheit von Arbeitnehmern sowie die Qualität ihrer Arbeit ist, desto wahrscheinlicher kommen Zeitlohnmodelle in dieser Branche zum Einsatz.

Historisch betrachtet nahm der Zeitlohn im Zuge der industriellen Revolution langsam Einzug in die Fabriken, in denen die Arbeitnehmer an den Maschinen arbeiteten. Nach der Schaffung entsprechender Regularien zur Beschränkung der Wochenarbeitszeit und im Laufe der Nachkriegszeit wurde der Zeitlohn schleichend zum Vergütungsmodell der Wahl in vielen Wirtschaftszweigen.

In welchen Branchen ist der Zeitlohn gängig?

In zahlreichen Branchen ist der Zeitlohn heute die am weitesten verbreitete Art der Vergütung. Das ist vor allem dort der Fall, wo die exakte quantitative Erfassung der Arbeitsleistung nicht möglich, nicht praktikabel oder sogar nachteilig wäre. Dies gilt besonders in Branchen wie dem Einzelhandel, dem Gesundheitswesen oder der Dienstleistungsbranche allgemein.

Beispiele für Bereiche, in denen der Zeitlohn verbreitet ist:

  • Pflegearbeit: Mitarbeiter im Gesundheitswesen werden auf Basis ihrer Arbeitszeit bezahlt. Eine Bezahlung strikt nach versorgten Patienten könnte hier etwa gefährlich falsche Anreize zu Lasten der individuellen Versorgung setzen. Zuschläge für Wochenend- oder Nachtarbeit sind jedoch durchaus gängig.
  • Callcenter: Mitarbeiter im Kundenservice müssen in ihrer Arbeitszeit durchgehend für Anrufe verfügbar sein und werden dementsprechend für ihre investierte Zeit bezahlt. Eine Vergütung nach den von ihnen abgewickelten Anrufen wäre auch deswegen problematisch, da etwa Callcenter-Mitarbeiter keinerlei Einfluss darauf haben, ob überhaupt Anrufe erfolgen.
  • Gastronomie: Arbeitnehmer in Restaurants und Lokalen leisten ihre Arbeit entsprechend den Öffnungszeiten des jeweiligen Betriebs, ggf. auch im Schichtdienst. Köche oder Servicekräfte haben auch hier keinerlei Einfluss auf die Anzahl an Gästen, erhalten also folgerichtig einen Zeitlohn für ihre Tätigkeiten während ihrer Arbeitszeit. Sonderzulagen für besondere Anlässe sind aber auch hier eine Möglichkeit.

Kurz gesagt: Je ausschlaggebender die Qualität einer erbrachten Leistung im Gegensatz zur Menge der Leistungen / Produkte ist, desto sinnvoller ist an dieser Stelle die Vergütung der Arbeitnehmer über ein Zeitlohn-Modell. Dies sorgt in der Regel für eine faire Entlohnung und vermeidet potenziell stark negative Anreize.

Welche anderen Lohnformen gibt es?

Neben dem Zeit- oder Stundenlohn gibt es natürlich noch eine Reihe anderer Lohnformen, die je nach Branche und Art der Arbeit mehr oder weniger geläufig sind. Besonders bekannt sind dabei folgende Vergütungsformen:

  • Stücklohn: Beim reinen Stücklohn entscheidet die Menge der produzierten Güter oder die Anzahl der erbrachten Leistungen über die Höhe der Vergütung. Die Berechnung erfolgt rein quantitativ, die Arbeitszeit selbst fließt – anders als beim Zeitlohn – nicht in die Berechnung ein. Der Stücklohn ist in der industriellen Fertigung weit verbreitet und hat eine große Schnittmenge mit dem Akkordlohn.
  • Akkordlohn: Ein Akkordlohn wird als Leistungslohn anhand der vom Arbeitnehmer erbrachten Leistung berechnet. Es wird in diesem Fall eine messbare Leistung erbracht oder eine klar quantifizierbare Menge an Gütern gefertigt, die als Berechnungsgrundlage für die Entlohnung dienen. Zudem erhalten Arbeitnehmer einen fixen Basislohn, der durch die Akkord-Leistung ergänzt wird. Dieses Modell ist in der Industrie gängig.
  • Prämienlohn: Der Prämienlohn kombiniert – ähnlich wie der Akkordlohn – eine Basis-Vergütung mit einem flexiblen, leistungsabhängigen Anteil. Für diese Leistung wird jedoch typischerweise nicht die Menge, sondern die Qualität einer erbrachten Leistung berücksichtigt. Andere Prämien-Modelle können auch Einsparungen oder Innovationen umfassen – dies ist etwa in der Forschung der Fall.
  • Mischmodelle: Abseits der reinen Vergütungsmodelle sind in diversen Wirtschaftszweigen auch längst Mischmodelle im Einsatz. Diese sehen beispielsweise eine Zeitlohn-Vergütung vor, die dann wiederum durch ein unternehmensspezifisches Prämienmodell ergänzt wird.

Welche Lohnform für das eigene Unternehmen die ideale Wahl darstellt bzw. die richtigen Anreize schafft, ist je nach Betrieb und Branche stark unterschiedlich. Dennoch ist es gerade unter dem New-Pay-Ansatz sinnvoll, gegebenenfalls alte Vergütungsstrukturen im Unternehmen kritisch zu hinterfragen und für neue, innovative Ansätze offen zu sein. Die enge Abstimmung mit Mitarbeitern und/oder Betriebsrat ist dabei selbstverständlich.

Infografik zu Lohnformen, wie z.B. Zeitlohn, Leistungs- oder Prämienlohn

Gesetzlicher Rahmen des Zeitlohns

Heutzutage unterliegt die Lohnzahlung strengen gesetzlichen Vorgaben – sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz. An dieser Stelle wollen wir daher kurz beleuchten, welche Vorgaben und Regularien in diesen beiden Ländern zur Anwendung kommen.

Situation in Deutschland (Stand März 2025)

  • Mindestlohn: In Deutschland gilt ein einheitlicher, gesetzlicher Mindestlohn, der regelmäßig angepasst wird. Zu Anfang 2025 stieg dieser Mindestlohn auf 12,82 Euro brutto pro Stunde.
  • Arbeitszeitgesetz: Im Arbeitszeitgesetz ist die maximal zulässige Arbeitszeit sowie Pausen- und Ruhezeiten festgelegt. Für die meisten Arbeitnehmer sind dies acht Stunden Arbeitszeit pro Tag, wobei darüber hinaus auch Ausnahmen zulässig sein können
  • Entgeltfortzahlungsgesetz: Innerhalb des Entgeltfortzahlungsgesetzes ist gesetzlich verankert, dass Arbeitnehmer auch im Falle einer Krankheit oder an Feiertagen Anspruch auf die Fortzahlung ihres Entgelts haben.
  • Betriebsverfassungsgesetz: Das Betriebsverfassungsgesetz regelt gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 das Mitbestimmungsrecht bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, wenn keine tariflichen oder gesetzlichen Regelungen bestehen.

Situation in der Schweiz (Stand März 2025)

  • Obligationenrecht: Das Obligationenrecht bildet Grundlage des Arbeitsvertragsrechts und definiert verschiedene Lohnarten. Hier ist ebenfalls festgelegt, dass der individuelle Arbeitslohn nach Zeitabschnitten bemessen werden kann (Art. 319 ff. OR).
  • Arbeitsgesetz: Im Arbeitsgesetz der Schweiz sind – ebenso wie in Deutschland – die Arbeits- und Ruhezeiten von Arbeitnehmern geregelt. Das Gesetz legt fest, dass die maximal zulässige Wochenarbeitszeit 45 bis 50 Stunden beträgt.
  • Gleichstellungsgesetz: Ein eigenes Gleichstellungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber zur Lohngleichzeit zwischen Männern und Frauen für gleichwertige Arbeit
  • Mindestlöhne: In der Schweiz gibt es keinen landesweiten Mindestlohn. Dafür gibt es eine Reihe kantonaler Mindestlöhne, die zwischen ca. 19 – 24,5 CHF variieren.

Zeitlohn – Vorteile und Nachteile der Lohnform

Aus Sicht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gibt es eine Reihe guter Gründe, die sowohl für als auch gegen ein Zeitlohnmodell sprechen. Welche das sind, haben wir hier übersichtlich zusammengefasst.

Vorteile Zeitlohn – Das spricht dafür

Diese Vorteile bringt ein Zeitlohn für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit sich:

  • Einfache & transparente Abrechnung: Arbeitnehmer erhalten einen festen Stundenlohn, arbeiten über einen Zeitraum von X Stunden und werden dementsprechend vergütet. Diese Berechnungsmethode ist simpel, leicht anwendbar und schafft sowohl Transparenz als auch Vergleichbarkeit.
  • Planbare Sicherheit des Einkommens: Arbeitnehmer haben die Gewissheit, dass sie monatlich mit einem identischen Gehalt rechnen und somit entsprechend kalkulieren können. Für Arbeitgeber ist ein Zeitlohn aus demselben Grund interessant – sie haben von Monat zu Monat sehr präzise im Blick, wie sich die Personalkosten entwickeln.
  • Geringer Leistungsdruck: Arbeitnehmer, die nach der geleisteten Arbeitszeit vergütet werden, sind in der Regel einem geringeren Leistungsdruck am Arbeitsplatz ausgesetzt. Sie wissen, dass ihre Entlohnung nicht von der Fertigstellung eines bestimmten Projekts oder Produktes abhängig ist. Dies kann helfen, eine entspannte Arbeitsatmosphäre zu schaffen.
  • Ideal für schwer messbare Arbeiten: Gerade komplexe Arbeiten sowie lehrende oder kreative Tätigkeiten sind zwar wertschöpfend, liefern aber häufig keine greifbaren oder leicht quantifizierbaren Ergebnisse. In diesen Berufsfeldern helfen Zeitlöhne dabei, eine faire und sichere Bezahlung von Arbeitnehmern für ihre Leistungen sicherzustellen.

Nachteile Zeitlohn – Das spricht dagegen

Mögliche Nachteile des Zeitlohns sind folgende Punkte:

  • Geringe Leistungsanreize: Der Standard-Zeitlohn sieht vor, dass Arbeitnehmer allein entsprechend ihrer geleisteten Arbeitszeit vergütet werden. Dies führt dazu, dass es für viele Arbeitnehmer faktisch keine Anreize gibt, zusätzliche Arbeit für das Unternehmen zu leisten – ganz im Gegenteil.
  • Risiko ineffizienter Arbeitsweisen: Da Arbeitnehmer für ihre Zeit entlohnt werden, die sie bei der Arbeit verbringen, kann dies dazu führen, dass diese ggf. mehr Zeit auf Aufgaben verwenden, als es wirklich erforderlich wäre. So kann ein Zeitlohn – wenn keine anderen Mechanismen vorhanden sind – ineffiziente Arbeitsweisen begünstigen.
  • Höhere Personalkosten für Arbeitgeber: Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern das vertraglich vereinbarte Gehalt zu zahlen – unabhängig davon, ob das Unternehmen über genügend Aufträge verfügt, um diese Personalkosten zu rechtfertigen. Gerade in Branchen mit vielen Projektarbeiten oder saisonalen Schwankungen sind diese Effekte stark ausgeprägt.

Der Zeitlohn – Berechnung am Beispiel

Es ist sehr einfach, den Zeitlohn zu berechnen. Für die entsprechende Formel braucht es lediglich die vereinbarte Zeiteinheit (z.B. Stunden) und die vertraglich vereinbarte Vergütung pro Zeiteinheit (z.B. Stundenlohn). Diese beiden Faktoren werden miteinander multipliziert, woraus sich dann der Bruttolohn des Arbeitnehmers ergibt.

Formel zur Berechnung

  • Messbare Zeiteinheit x Lohn pro Zeiteinheit = Bruttolohn
  • Arbeitsstunden x Stundenlohn = Bruttolohn

Beispiel zur Berechnung des Zeitlohns:

Martin B. ist als einfacher Sachbearbeiter in einer öffentlichen Einrichtung angestellt. Er arbeitet dort von Montag bis Freitag. Laut Arbeitsvertrag beträgt seine Wochenarbeitszeit 38,5 Stunden. Vereinbart ist ein Stundenlohn von 15 Euro.

Vereinfacht gerechnet arbeitet Martin B. somit 154 Stunden pro Monat. Diese 154 Arbeitsstunden werden zur Berechnung des Zeitlohns nun mit dem Stundenlohn multipliziert, woraus sich ein Bruttogehalt von 2.310 Euro ergibt. 

Abhängig von der Branche und den Konditionen des jeweiligen Arbeitsvertrags können hierzu noch eventuelle Zulagen oder Zusatzleistungen gezahlt werden. Nach dieser Rechnung verdient Martin B. jedoch im Monat 2.310 Euro brutto.

Zulagen und Zusatzleistungen als Modifikatoren

Aufgrund der Tatsache, dass der Zeitlohn in seiner „Reinform“ Arbeitnehmern praktisch keine Leistungsanreize bietet, nutzen Arbeitgeber in zahlreichen Branchen Zuschläge und Zulagen als zusätzliche Incentives. Dies kann folgende Arten von Zuzahlungen umfassen:

  • Übliche Zulagen: Zu den Zulagen, die branchenübergreifend häufiger ausgezahlt werden, zählen vor allem Nacht- oder Schichtzuschläge sowie eventuelle Überstundenzulagen. Solche Boni sind besonders in solchen Berufen gängig, wo zum Beispiel eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung notwendig ist (Krankenhaus / Altenpflege). Für besonders belastende oder risikoreiche Arbeiten können zudem sogenannte Erschwerniszulagen anfallen.
  • Gesetzliche Zulagen: In diesen Bereich fallen alle Arten von Zulagen, die die Arbeitgeber verpflichtend gewähren müssen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn bestimmte Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge Zulagen bzw. Zusatzleistungen für bestimmte Arbeitnehmer / spezielle Berufsgruppen vorsehen.
  • Zusatzleistungen: Im Bereich der Zusatzleistungen haben Unternehmen die Möglichkeit, Arbeitnehmern etwa Benefits wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder eine bezuschusste betriebliche Altersvorsorge anzubieten.

Wichtig: Sofern Zulagen nicht aufgrund bereits geltender Vereinbarungen (Tarifverträge etc.) zugestanden werden müssen, haben Arbeitnehmer kein gesondertes Recht darauf, solche Zulagen zu erhalten. Zusatzzahlungen dieser Art werden jedoch in diversen Branchen dazu genutzt, um für Arbeitnehmer, die einen regulären Zeitlohn beziehen, darüber hinaus noch zusätzliche Leistungsanreize zu schaffen.

Zeitlohn richtig einsetzen – Mit passender HR-Software

Bei jedem Lohnmodell ist entscheidend, dass dieses im Unternehmen korrekt angewendet wird – unabhängig von dessen Komplexität. Und gerade in großen Unternehmen bzw. Agenturen können selbst intuitive Modelle die HR-Abteilung vor administrative Herausforderungen stellen.

Infografische Darstellung zur Nutzung von HR-Software zur Ermittlung des Zeitlohns, z.B. durch Zeiterfassung

Damit auch unter solchen Gegebenheiten alle Berechnungen und Abrechnungen korrekt und effizient ausgeführt werden, empfiehlt es sich, von Anfang an auf geeignete Software-Lösungen rund um das Thema Lohnsoftware zu setzen. Diese können gerade bei den nachfolgenden Punkten Struktur schaffen und Prozesse maßgeblich vereinfachen.

  • Zeiterfassung: Für eine korrekte Abrechnung der Arbeitszeit der Mitarbeiter ist eine exakte Erfassung der Arbeitszeit unerlässlich. Durch eine einheitliche Erfassung in einem System ist sichergestellt, dass nicht etwa Stunden vergessen oder zu viel eingetragen werden. Dies schafft sowohl Sicherheit als auch Transparenz.
  • Einfache System-Integration: Im Idealfall haben Mitarbeiter selbst vollen Zugriff auf und volle Einsicht in ihre Arbeitszeiten, sowohl bei der Erfassung als auch bei der Berechnung des Zeitlohns. Arbeitnehmer wirken hier im eigenen Interesse mit und sorgen für ein Höchstmaß an Datenqualität – entweder von einem stationären Terminal, vom Arbeits-PC oder gar mobil und mithilfe einer App.
  • Payroll-Schnittstellen: Die so erfassten Arbeitszeiten werden über die Software direkt zu dem verarbeitenden Abrechnungsanbieter übertragen. Manuelle Eingaben durch die HR-Abteilung entfallen vollständig – dies bedeutet nicht nur weniger Aufwand, sondern auch eine Reduktion der Fehlerquellen durch mögliche fehlerhafte Eingaben.
  • Individuelle Konfiguration: Setzt ein Unternehmen bewusst auf Mischmodelle bei der Entlohnung, etwa durch individuelle Zulagen sowie Zusatzleistungen, oder gelten besondere Regularien für die jeweilige Branche, so kann eine entsprechende Workforce-Management-Lösung sicherstellen, dass diese Aspekte standardmäßig berücksichtigt und korrekt berechnet werden.
  • Rechtssichere Abrechnung: Arbeiten in einem Unternehmen große Mengen an Mitarbeitern, ggf. auch an unterschiedlichen Standorten oder gar in anderen Ländern, ist darauf zu achten, dass etwa im Schichtdienst wichtige rechtliche Faktoren wie die wöchentliche Arbeitszeit oder verpflichtende Ruhezeiten eingehalten werden. Über eine Software können Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz effektiv vermieden werden.
Zeiten und Abrechnungsmodelle im Blick behalten
Nutzen Sie die effektive Workforce-Management-Lösung von GFOS, um Ihre Themen rund um Zeiterfassung und Abrechnung zu vereinfachen – egal, in welcher Branche Ihr Unternehmen tätig ist.
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