Veröffentlicht:

Zuletzt aktualisiert:

Lesezeit:

circa 4 Minuten

Zeiterfassung auf der Dienstreise: Das gibt es zu beachten

Für viele Arbeitnehmer gehören Dienstreisen zum Alltag. Besonders im Vertrieb ist der enge und persönliche Draht zum potenziellen Kunden von enormer Wichtigkeit. Aber wie sieht es mit der Zeiterfassung auf Geschäftsreisen aus? Wir fassen für Sie die wichtigsten Punkte zusammen.

Immer wieder ziehen Arbeitnehmer aufgrund von fehlenden oder unklaren Arbeitszeitregelungen auf Dienstreisen vor Gericht. Erst 2018 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass ein Mitarbeiter eines Bauunternehmens pro Reisetag acht Stunden angerechnet bekommen muss auf seiner Dienstreise nach China. Allgemeine Schlüsse, die sich auf alle Arbeitnehmer jeder Branche anwenden lassen, gibt es durch das Urteil jedoch noch nicht. Oftmals liegen vertragliche Rahmenbedingungen wie Tarifverträge den Verhandlungen zugrunde. Daher gibt es einige grundlegende Regelungen, die man bei der Zeiterfassung auf Dienstreisen beachten sollte.

Kurze Erklärung: Wie genau ist die Dienstreise definiert?

Die Dienstreise ist die „Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte“, definiert vom Bundesreisekostengesetz. Dienstreisen sollten nur durchgeführt werden, wenn sie notwendig sind und müssen entweder schriftlich oder elektronisch angeordnet sein. Beispiele dafür sind etwa Messeauftritte, ein Kundentermin oder ein Meeting außerhalb des eigentlichen Unternehmensstandorts.

 © Pexels.com / kostenfreie Nutzung gewährt

Wie erfasst man die Arbeitszeiten auf einer Dienst- bzw. Geschäftsreise?

Vor Ort hat der Mitarbeiter die übliche Arbeitszeit – da macht es keinen Unterschied, ob der Termin wie der normale Arbeitstag um 8 Uhr beginnt oder erst um 10 Uhr. Fehlende Stunden können etwa durch Überstunden ausgeglichen werden. Oftmals überschreitet man die normale Arbeitszeit auf einer Dienstreise jedoch, weshalb es wichtig ist, die Zeiten genau zu erfassen. Das geht beispielsweise mit einer App zur Arbeitszeiterfassung bzw. mit einer Workforce Management Software mit integrierter Zeitwirtschaft.

Bei Mehrarbeit kommt es in der Regel auf den Einzelfall oder Arbeitgeber an, ob dieser die extra Stunden abrechnen lässt oder nicht. Ausschlaggebend dafür sind etwa, ob die Anreise noch am selben Tag erfolgte oder ob vorher das Meeting vorbereitet werden musste. Ein privates Abendessen oder Überbrückungszeit zwischen Terminen, in denen keine Vor- oder Nachbereitung stattfindet, gilt hingegen als Ruhezeit. In der Rechtsprechung geht man nämlich davon aus, dass Angestellte auch außerhalb des heimischen Wohnorts und des Zuhauses Freizeit haben können und somit die Zeit zur Erholung nutzen können. Denn auch auf Dienstreisen gilt das Arbeitszeitgesetz mit seinen Vorschriften:

Gehören Fahrtzeiten und Anreise zur Arbeitszeit?

Als grundsätzliche Regel kann man davon ausgehen, dass Anfahrtszeiten während der regulären Arbeitszeit auch als diese gewertet werden können. Gibt es im Unternehmen eine Kernarbeitszeit, kann die Auslegung schwieriger werden. In diesem Fall sollte man Rücksprache mit dem Vorgesetzten halten, wie die Zeiterfassung hier zu erfolgen hat. Die Fahrtzeiten gehören jedoch immer zur Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber während dieser Zeit Arbeit angeordnet hat bzw. diese später anerkennt. Ist dem Mitarbeiter freigestellt, ob er mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln anreist und er wählt das Auto, kann er die Fahrtzeit nicht als Arbeitszeit anrechnen – denn es handelt sich um seine eigene Entscheidung, auf das Auto zurückzugreifen.

 Wie sieht es mit Geschäftsessen aus?

Auch in diesem Fall kann man für die Dienstreise keine pauschale Regel aufstellen. Wenn es während des Mittag- oder Abendessens um geschäftliche Angelegenheiten geht, gehört das Essen natürlich zur Arbeitszeit. Handelt es sich um ein privates Mittagessen mit Kollegen oder dient es dazu, entspannt den Abend ausklingen zu lassen, ist es als Freizeit zu werten.

Fazit: Im Zweifel Rücksprachen halten

Es wird ersichtlich, dass es keine Pauschalregeln für die Zeiterfassung auf Dienstreisen gibt, da viele Situationen einen gewissen Interpretationsspielraum haben und Auslegungssache sind. Oftmals ist es auch an Absprachen mit dem Vorgesetzten gekoppelt, was als Arbeitszeit gilt und was nicht. Damit jedoch alle Zeiten korrekt erfasst werden können, lohnt sich eine Art „digitaler Stundenzettel“, um Zettelchaos zu vermeiden und die Zeiten direkt in diverse Abrechnungssysteme des Unternehmens einfließen zu lassen. Das spart Zeit und minimiert den Verwaltungsaufwand.

Sie möchten HR-Prozesse und die Arbeitszeiterfassung in Ihrem Unternehmen digitalisieren? Dann ist eine Zeitwirtschaft mit modularer Workforce Management Software das Richtige für Sie. Wir beraten Sie gerne unverbindlich zu diesem Thema. Vereinbaren Sie einfach eine Software-Demo oder fordern Sie weitere Informationen an.

Schlagwörter:

Beiträge
Ähnliche Beiträge
Rufen Sie uns an

+49 . 201 • 61 30 00

Schreiben Sie uns

Zum Kontaktformular

Rufen Sie uns an

DE: +49 . 201 • 61 30 00

CH: +41 . 41 • 544 66 00

Schreiben Sie uns

Zum Kontaktformular

Zurück zum Seitenanfang