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EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Das müssen Sie wissen

Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung aus dem Mai 2019 wurde direkt und umfassend diskutiert. So groß der Aufschrei auf Arbeitgeberseite war bzw. immer noch ist, so groß ist die Befürwortung durch Vertretende der Gewerkschaften.

Ausgangspunkt für die durch den Europäischen Gerichtshof angestoßenen Änderungen zum Zeiterfassung-Gesetz war die Klage der spanischen Gewerkschaft CCOO gegen die Deutsche Bank SAE. Ähnlich wie auch in Deutschland müssen nach gesetzlichen Vorgaben bisher nur die Überstunden systematisch erfasst werden, was jedoch nicht immer befolgt wurde, sodass schätzungsweise mehr als die Hälfte aller geleisteten Überstunden nicht erfasst würden.

Verschiedene Stimmen zum Arbeitszeiterfassung-Gesetz

Kritiker*innen sehen in dem EuGH Urteil zur Zeiterfassung einen Rückschritt und verweisen auf die Stechuhr als Synonym für fremdbestimmtes Arbeiten. Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit und weitere flexible Arbeitszeitmodelle könnten unter den neuen Vorgaben nicht mehr funktionieren und würden daher eine Einschränkung der Freiheiten der Arbeitnehmer bedeuten.

Befürworter*innen sehen durch das Gesetz zur Arbeitszeiterfassung nicht nur einen klaren Gewinn in Sachen Fairness: Durch systematische Zeiterfassung können Verletzungen des Arbeitszeitgesetzes klar nachvollzogen werden – vielmehr verweisen die Fürsprecher*innen des EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassung auf längst vorhandene Softwarelösungen und stellen die Möglichkeiten und Vorteile in den Vordergrund.

Das Gesetz zur Arbeitszeiterfassung hat für viel Wirbel gesorgt; Bild © Pexels.com

Folgendes gibt das EuGH-Urteil zur Zeiterfassung vor

Eins wurde durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs deutlich: Die Erfassung der Arbeitszeiten muss systematisch, objektiv und zugänglich erfolgen. Wie das auszuführen ist, hat der EuGH den Mitgliedsstaaten überlassen. Sowohl Stundenzettel, Excel-Tabellen und andere klassische Lösungen eignen sich dafür, solange sie die obengenannten Kriterien erfüllen.

Bis dato ist nur die Aufzeichnung von Überstunden an Sonntagen und Feiertagen im Gesetz verankert. Daher zeichnen bisher nicht alle Unternehmen die Stunden auf. Nach dem EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung sollte jedoch alles lückenlos aufgezeichnet werden – und zwar jederzeit und überall, auf der Dienstreise, im Innendienst, im Homeoffice und auch in sämtlichen anderen Fällen.

Arbeitsgerichte entscheiden auf Basis des Zeiterfassung-Urteils

Im Februar 2020 urteilte das Arbeitsgericht Emden zugunsten eines Arbeitnehmenden: Dieser konnte mithilfe von privaten Stundenzetteln seine Stunden systematisch belegen und somit nachweisen, dass er mehr gearbeitet hat, als von dem Unternehmen ausgezahlt wurde. Das Bautagebuch des Arbeitgebenden war dem Gericht dagegen nicht objektiv, systematisch und zugänglich genug – das Gericht gab dem Mitarbeitenden Recht. Somit kann es für Betriebe bereits als Pflicht ausgelegt werden, ein System zur Zeiterfassung einzuführen – auch wenn die Mitgliedsstaaten noch keine Gesetzesanpassungen vorgenommen haben.

Welche Potenziale bietet die Anpassung des Arbeitszeitgesetzes?

Durch mögliche Anpassungen des Gesetzes zur Arbeitszeiterfassung ergeben sich viele Chancen, die vor allem mehr Flexibilität und Sicherheit für Arbeitnehmende bedeuten können.

Eine systematische Zeiterfassungslösung kann für Betriebe viele Vorteile bieten; Bild © Pexels.com

1. Chancen beim Thema Überstunden

Viele Überstunden werden in Deutschland und anderen europäischen Mitgliedsstaaten noch immer unbezahlt geleistet. Wenn Arbeitnehmende ihre Überstunden schwarz auf weiß ablesen können, müssen Arbeitgebende handeln: Die Arbeit wird fairer verteilt und entlohnt, wodurch einzelne Mitarbeiter entlastet werden können. Eine klare Aufstellung ist jedoch nur mit einer systematischen, objektiven und zugänglichen Stundenerfassung möglich.

2. Chancen für mehr Flexibilität

Anpassungen angetrieben durch das EuGH-Urteil zur Zeiterfassung bieten Möglichkeiten für neue Arbeitszeitmodelle, z. B. das Gleitzeitmodell. Das lässt sich ebenfalls mit dem Thema Überstunden verbinden. Diese können nämlich gesammelt und zu einem späteren Zeitpunkt „abgefeiert“ werden. Damit ermöglicht man Mitarbeitenden eine flexiblere Einteilung ihrer Arbeitszeiten. Ein Teil kann beispielsweise vor Ort erbracht werden und der andere Teil im Homeoffice. Flexiblere Lösungen betreffend Arbeitsort und -zeit haben sich insbesondere in der Coronapandemie als wegweisend abgezeichnet.

3. Chancen für mehr mobiles Arbeiten

Auch hier haben uns die Coronapandemie und die Bewegungen in Richtung New Work gezeigt, was wegweisend ist: Homeoffice-Regelungen haben das Potenzial, verkehrsbelastete Straßen zu entlasten. Denn viele Menschen könnten sich damit das Hin- und Zurückpendeln zur und von der Arbeitsstätte sparen und eine besser Work-Life-Balance herstellen. Hier ist es wichtig, die richtige Balance zu finden und ggf. auf hybride Arbeitsformen und Flexarbeit zurückzugreifen.

Möglichkeiten, das Arbeitszeiterfassung-Gesetz einzuhalten

Selbstverständlich eigenen sich Tabellenprogramme oder Stundenzettel Vorlagen, Regiezettel Vorlagen oder viele weitere einfache Lösungen zur Stundenerfassung, die dem EuGH-Urteil zur Zeiterfassung entsprechen. Ab einer bestimmten Anzahl an Mitarbeitenden können diese jedoch unübersichtlich werden und im Papierchaos enden. Fakt ist, dass professionelle Software zur Erfassung von Arbeits- und Projektarbeitszeit umfangreiche Möglichkeiten bietet. Denn branchen- oder betriebsspezifische Regelungen können innerhalb solcher Systeme eingestellt und angepasst werden – alles natürlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Für verschiedene Unternehmensgrößen und -anforderungen gibt es spezielle, digitale Lösungen, die auf dem Smartphone oder anderen mobilen Endgeräten funktionieren. Eine Zeiterfassungssoftware kann somit viele Prozesse vereinfachen und beinhaltet oftmals noch weitere Tools wie ein Fehlzeitenmanagement oder eine digitale Personalplanung. Weitere Anforderungen könnten etwa die Projektzeiterfassung oder das mobile Antragswesen betreffen. 

Für größere Unternehmen und Konzerne eignen sich umfassende Workforce Management Lösungen, die neben einem Zeiterfassungssystem auch noch andere Herausforderungen dieser Unternehmen decken können – beispielhaft sind hier eine digitale Personaleinsatzplanung oder mobile Employee Self Services zu nennen. Ab einer Unternehmensgröße von etwa 100 Mitarbeitern ist es ratsam, auf eine umfassende und individuelle Beratung zum Thema Arbeitszeiterfassung zurückzugreifen. Hier ist Expertise gefragt, die Branchenanforderungen beurteilen und Herausforderungen zusammen mit dem Unternehmen bewältigen kann. Nur so lassen sich alle unternehmensspezifischen Anforderungen abbilden. Gleichzeitig stellen Arbeitgebende auf diese Weise sicher, die Anforderungen zum Zeiterfassung-Gesetz einzuhalten.

Zeiterfassungssoftware bietet ideale Voraussetzungen für ein Gesetz zur Arbeitszeiterfassung

Fakt ist, dass professionelle Software zur Erfassung von Arbeits- und Projektarbeitszeit umfangreiche Möglichkeiten bietet. Denn branchen- oder betriebsspezifische Regelungen können innerhalb solcher Systeme eingestellt und angepasst werden – alles natürlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. So lassen sich Gleitzeit- oder Schichtmodelle problemlos nach konkreten Unternehmensvorgaben definieren. Individuelle Arbeitszeiterfassung ist im Kontext jeder Unternehmensgröße möglich.

Ob als Cloud-Service oder als On-Premise-Lösung mit eigenem Serverraum vor Ort im Unternehmen: Es gibt verschiedene Softwarelösungen, die genau auf die Bedürfnisse angepasst werden können. Lassen Sie sich jetzt von unseren Workforce Management Expert*innen beraten und fordern Sie einen unverbindlichen Rückruf an.

+++ Die Inhalte dieses Beitrags und insbesondere die rechtlichen Aspekte wurden mit bestem Wissen und Gewissen recherchiert und stellen keine Rechtsberatung dar. Die GFOS mbH kann daher keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Für konkrete Rechtsfragen konsultieren Sie bitte in jedem Fall einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin. +++

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