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eAU 2025: Weitere Rückmeldegründe und Änderungen im Datenaustausch

Im Vergleich zur ersten Version des seit dem 01.01.2023 verpflichtend einzusetzenden Fachverfahrens eAU wird der Austausch zwischen Krankenkasse und Arbeitgeber umfassender.  Es kommen neue Rückmeldungen zu stationären Aufenthalten, teilstationären Maßnahmen und vorläufigen Zwischenmeldungen wie z.B. Kassenwechseln hinzu. Diese Änderungen sorgen für einen effizienteren Datenaustausch und erhöhen damit die Transparenz in Ihrem Zeiterfassungssystem oder Ihren Payroll-Prozessen.

Stetoskop mit Laptop auf einem Schreibtisch

Änderungen zum Datenaustausch der eAU 2025

Am 1. Januar 2025 werden einige Änderungen für den Datenaustausch im eAU-Abrufverfahren eingeführt, die von den Software-Anbietern zu beachten sind:

Zusätzlich ändert sich das Format der auszutauschenden Daten.

Diese Änderungen verbessern den automatisierten Ablauf und die Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien.

Quellen: TK Sep. 2024IKK classic Sep. 2024AOK Sep. 2024

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Änderungen AU: Datenaustausch ab 2025 transparenter

Grund für die Anpassungen ist in erster Linie die gesteigerte Transparenz im Meldeprozess. Bisher wurden z.B. Zeiten bezüglich Reha- oder Vorsorgemaßnahmen nicht gemeldet, wenn diese nicht von der Krankenkasse bezahlt wurden. Durch den angepassten Datenaustausch im eAU-Prozess können Arbeitgeber nun detailliertere Daten abrufen und in ihren Systemen verarbeiten.

Mit GFOS alles im Blick

Zertifiziert von der ITSG: Die GFOS-Software für Abwesenheitsmanagement ist bereits jetzt auf die Neuerungen zur eAU in 2025 eingestellt. Sie haben Fragen? Fordern Sie gerne weiteres Informationsmaterial an.

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