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Arbeitsvertrag und Arbeitszeit: Wichtige Änderungen durch das Nachweisgesetz

Transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen – das wünschen sich Arbeitssuchende, wenn sie nach einem neuen Job Ausschau halten. Dazu gehören auch Angaben im Arbeitsvertrag zur Arbeitszeit, die für Transparenz und Planbarkeit sorgen. Neuerungen dazu gibt es nun durch Anpassungen des Nachweisgesetzes. Wir fassen die wichtigsten Fakten zusammen.

Stellenanzeige durchgelesen, Bewerbung geschrieben, erfolgreich die Interviews und das Onboarding absolviert und dann wird festgestellt: Der Job erfüllt gar nicht, was in der Anzeige angepriesen wurde. Das führt zu Ärgernis bei den neuen Mitarbeitenden und kann in einem schlechten Arbeitsklima resultieren. Demnach ist dieses Ergebnis ebenfalls unerfreulich für Führungskräfte und Management, die viele Hebel in Bewegung setzen, um eine zufriedenstellenden Candidate Journey anzubieten. Wichtig ist daher, dass sowohl Aufgaben, Zuständigkeiten als auch sämtliche Fragen zu Arbeitszeiten vorher geklärt werden. Angaben zur Arbeitszeit waren im Arbeitsvertrag bisher nur durch eine kurze Beschreibung vorgesehen. Das änderte sich mit dem 1. August 2022: Seitdem muss der Vertrag laut Nachweisgesetz mehr Informationen beinhalten.

Was regelt das Nachweisgesetz?

Im Nachweisgesetz (NachwG) werden die wesentlichen Rahmenbedingungen für einen Arbeitsvertrag festgehalten. Es legt auch fest, dass ein schriftliches Exemplar an beide Parteien (Arbeitgebende und -nehmende) in unterschriebener Form auszuhändigen ist. In Deutschland ist die elektronische Form nicht ausreichend. Benötigte Informationen für den Vertrag werden durch das Gesetz festgehalten.

Welche Regelungen galten bisher im Arbeitsvertrag?

Das Nachweisgesetz hat bereits verschiedene Angaben reguliert, die über das Arbeitsverhältnis festzuhalten sind. Darunter gehören laut §2 NachwG die folgenden Punkte:

Auch war schon vermerkt, dass die elektronische Form des Vertrags nicht zulässig ist. Ferner regelte es verschiedene Aspekte zu Praktikantentätigkeiten oder Tätigkeiten, die aus dem Ausland ausgeübt werden. Zum 1. August 2022 änderten sich die Angaben zur Arbeitszeit im Arbeitsvertrag durch zu ergänzende Informationen, sodass dazu nun mehr Informationen in das Schreiben aufgenommen werden müssen.

Neuerungen zum Arbeitsvertrag und zur Arbeitszeit

Arbeitgebende müssen im Vertrag das Arbeitszeitsystem darstellen. Dazu gehören auch Angaben zu Pausenzeiten und Überstunden sowie die einzuhaltenden Vorgaben aus dem Arbeitszeitgesetz (z. B. einzuhaltende Ruhezeiten und die Pausenregelung). Ebenfalls müssen mehr Informationen zum Arbeitsentgelt aufgeführt werden, welches in vielen Berufsgruppen direkt an die erbrachte Arbeitszeit gekoppelt ist. Hier müssen nun ebenfalls die Fälligkeit, die Auszahlungsform sowie die Zusammensetzung und Höhe des Entgelts aufgeführt werden.

Arbeitsvertrag und Überstunden

Die Neuerungen durch das Nachweisgesetz beinhalten ebenfalls Ergänzungen zu den Überstunden. Die Informationen dazu müssen aufschlüsseln, unter welcher Voraussetzung Überstunden angeordnet werden dürfen und in welcher Höhe sie vergütet werden. Das beinhaltet auch Angaben zu Prämien, Zulagen oder andere Sonderzahlungen. Diese sind getrennt anzugeben. Viele Fachkräfte nutzten bis dato Überstundenrechner, um zu ermitteln, in welcher Höhe die Mehrarbeit vergütet wird.

Sämtliche Ergänzungen im Arbeitsvertrag zur Arbeitszeit und Co. gelten ab dem 01. August 2022; Bild © Pexels.com

Muss Schichtarbeit im Arbeitsvertrag stehen?

Mit den Neuerungen bezüglich Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag muss auch Schichtarbeit im Vertrag näher definiert werden. Das heißt, dass sowohl die Vereinbarung darüber aufgeführt, das Schichtsystem beschrieben und der Schichtrhythmus aufgeschlüsselt werden müssen. Ebenfalls sollten die Informationen die Voraussetzungen für etwaige Änderungen der Schichten wiedergeben.

Weitere Änderungen durch das Nachweisgesetz

Das NachwG sieht neben den Anpassungen zur Arbeitszeit auch noch weitere Ergänzungen im Arbeitsvertrag vor. Darunter fallen folgende Punkte:

Änderungen für neue und alte Arbeitsverträge

Die Anpassungen der Arbeitsverträge betrifft nicht nur Neueinstellungen. Mitarbeitende mit bereits bestehenden Verträgen haben die Möglichkeit und das Recht, die erforderlichen Angaben beim Arbeitgebenden anzufordern. Besonders Fachkräfte, die häufig Überstunden machen oder in Schichtarbeit beschäftigt sind, können von mehr Transparenz bezüglich der Informationen zur Arbeitszeit im Arbeitsvertrag profitieren.

Arbeitszeiten und vieles mehr im Blick behalten

Die gesteigerte Transparenz entsteht jedoch nicht nur für Fachkräfte: Auch Führungskräfte und das Management können sich den Überblick zunutze machen und so verschiedene HR-Analysen – beispielsweise im Rahmen eines HR-Audits – durchführen. Eine Workforce Management Lösung bietet viele Vorteile und Ansatzpunkte, die sich zur Steigerung der Gesamttransparenz in der Organisation nutzen lassen und die Änderungen im Arbeitsvertrag zur Arbeitszeit auch im Arbeitsalltag leicht abbilden.

Nutzen Sie die Chance: Das Nachweisgesetz macht viele Informationen im Arbeitsvertrag zu Arbeitszeiten und Co. verpflichtend. Zeit, die Unternehmensprozesse zu prüfen und ggf. zu digitalisieren. Unsere Workforce Management Expert*innen beraten Sie gerne individuell. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Rückruf.

+++ Die Inhalte dieses Beitrags und insbesondere die rechtlichen Aspekte wurden mit bestem Wissen und Gewissen recherchiert und stellen keine Rechtsberatung dar. Die GFOS mbH kann daher keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Für konkrete Rechtsfragen konsultieren Sie bitte in jedem Fall einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin. +++

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