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Anti-Passback-Verfahren für sichere Unternehmensräume

In Unternehmen gehen täglich Menschen ein und aus. Darunter finden sich Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und viele andere Kategorien. Doch nicht jeder hat sich in jedem beliebigen Raum aufzuhalten. Das Anti-Passback-Verfahren kann besonders schützenswerte Räume oder Bereiche noch zusätzlich absichern.

Auf dem Werksgelände oder am Unternehmensstandort sollte jeder identifizierbar sein. Denn Unbefugte stellen nicht nur eine Gefahr für Mitarbeiter oder Unternehmensgeheimnisse dar: Sie sind darüber hinaus auch eine Gefahr für sich selbst, wenn sie nicht mit den Regelungen am Standort vertraut sind. Woher sollen sie etwa wissen, das Maschinenverkehr auf dem Gelände herrscht und dieser Vorfahrt hat? Woher sollen Sie wissen, in welchem Container sich Chemieabfall befindet und wie schädlich dieser sein kann? Hier ist es wichtig, Vorsicht walten zu lassen. Mit verschiedenen Sicherheitsmaßnahmen, wie etwa dem Anti-Passback-Verfahren, ist das möglich.

© Unsplash.com / Kostenlose Nutzung gewährt

Was genau regelt das Anti-Passback-Verfahren bei der Zutrittskontrolle?

Das Anti-Passback-Verfahren, welches auch unter dem Namen Doppelbenutzungssperre oder Doppelnutzersperre bekannt ist, verhindert, dass eine Person wieder in einen Raum oder eine Zone eintreten kann, ohne diesen vorher ordnungsgemäß verlassen zu haben. Im Hintergrund erkennt die Security Software, dass die Person eigentlich schon als anwesend gekennzeichnet wurde bzw. sich in dem Bereich aufhalten soll. Somit wird verhindert, dass Mitarbeiterausweise, Besucherausweise oder ähnliche Identifikationsmittel unter verschiedenen Personen weitergereicht werden. Dadurch lässt sich vermeiden, dass mehr als eine Person mit dem selben Ausweis in einen Bereich eintritt. Auch an Personenschleusen können Sie damit verhindern, dass Ausweise einfach weiter durchgereicht werden.

Verknüpfung mit einer Zutrittskontrolle für mehr Sicherheit

Damit alles richtig läuft und der versuchte Ausweis-Missbrauch oder die versehentliche Nutzung eines fremden Ausweises auch erkannt werden kann, ist eine Security Software sinnvoll. In dieser lassen sich verschiedene Nutzerberechtigungen einstellen, sodass nur bestimmte Personenkreise oder Einzelpersonen Zutritt zu bestimmten Bereichen bekommen. So prüft die Software beim Auslesen des Ausweises, ob die Person überhaupt Zutritt zu dem Raum oder Bereich bekommen darf und kann gleichzeitig prüfen, ob die Person eigentlich schon als anwesend erfasst wurde. Die Sicherheitsmaßnahmen lassen sich zudem noch durch biometrische Merkmale, das Vier-Augen-Prinzip oder andere Vorkehrungen verschärfen.

Haben Sie bereits über die Einführung einer Software für Zutrittskontrolle und die daraus entstehenden Möglichkeiten nachgedacht? Unsere Security-Experten beraten Sie gerne ausführlich zu diesem Thema.

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